Informationen für Aussteller

Informationen für Aussteller

Nachfolgend alle technischen und nützlichen Informationen zur Teilnahme an ArteCasa

Wenn Ihr Unternehmen in einem CE / AESL-Staat ansässig ist und Sie Angestellte anstellen möchten, die während der Messe einen grenzüberschreitenden Service anbieten, oder wenn Sie ein unabhängiger Dienstanbieter sind, müssen Sie mindestens 8 Tage vor Beginn der Aktivität eine Online-Benachrichtigung durchführen.

Dies gilt auch für Montage- und Demontagearbeiten, die von der ausführenden Firma anzuzeigen sind, sei es der Aussteller selbst oder eine von ihm beauftragte Firma (in diesem Fall ist es Sache der betreffenden Firma, die Benachrichtigung auszufüllen). Benachrichtigungsverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit

Das Meldeverfahren kann auf der Website der Bundesbehörde eingesehen werden www.sem.admin.ch

Die Geschäftsführung von ArteCasa kann nicht dafür verantwortlich sein, eine solche Benachrichtigung im Namen des auf der Messe anwesenden ausländischen Arbeitgebers oder unabhängigen Arbeitgebers zu machen, und erklärt sich nicht für die vom Aussteller eingegebenen Informationen verantwortlich.

Für den Zoll handelbarer Waren sind die Öffnungszeiten der Zollämter zu beachten. Die Zollanmeldungen können von Montag bis Freitag während der Steuerstunden durchgeführt werden. Einige Zollämter sind auch am Samstagmorgen geöffnet.

Grenzübergänge und Zollstellen, Öffnungszeiten: www.ezv.admin.ch
Der grenzüberschreitende Handel mit handelbaren Gütern umfasst die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr aller Waren, die zur Verwendung in Unternehmen bestimmt sind, einschließlich ihrer eigenen Unternehmen oder Restaurants. Unter Warenverkehr wird auch der Transport von Waren durch die Zollgrenze im Namen einer Privatperson oder eines Unternehmens verstanden. Gleiches gilt für alle Leistungen, die im Rahmen eines Vertrags erbracht werden.

Alle handelbaren Waren müssen der nächstgelegenen Schweizer Zollstelle vorgelegt und elektronisch über das DDAT-Formular oder das ATA-Carnet angemeldet werden: www.ezv.admin.ch

Der WLAN-Service ist auf dem gesamten Messegelände aktiv. Der WLAN-Service wird von der Stadt Lugano und nicht von Fiera Artecasa bereitgestellt.